Hinweis zum vorgesehenen Verbot von flourhaltigen Schaumlöschmitteln
Die Grenzwerte für fluorhaltige Zusätze in Schaumlöschmitteln wurden in den letzten Jahren minimiert. Da Fluorsubstanzen allerdings in Verdacht stehen, krebserregend und nur schwer biologisch abbaubar zu sein, soll künftig komplett auf Fluorverbindungen in Löschmitteln verzichtet werden. Deutschland hat dazu einen Vorschlag bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht, wonach bis zum Jahr 2025 alle Fluorsubstanzen in Feuerlöschschäumen durch fluorfreie Alternativen ersetzt werden sollen. Wann genau die neuen Vorgaben greifen, ist noch unklar.
Wenn Schaum, dann 100% flourfrei
Um zukunftssicher aufgestellt zu sein, empfehlen wir, ab sofort fluorfreie Schaumfeuerlöscher zu beschaffen, denn diese müssten infolge eines Verbots nicht wieder ausgetauscht oder umgerüstet werden – z. B. den Burkard S 6 HeK-4 flourfrei (10 Löschmitteleinheiten 34A/144B) oder den Burkard S 6 He-4 fluorfrei (9 Löschmitteleinheiten, 27A/144B).
Beide Geräte sind auch ohne Fluor höchst effizient, leistungsstark und nach ASR A2.2 auf die Grundausstattung anrechenbar. Mit diesen Geräten sind Sie auch bei Eintritt eines Verbotes fluorhaltiger Zusätze vorschriftsmäßig ausgestattet.
Was passiert mit Ihren Bestandsfeuerlöschern, wenn das Verbot in Kraft tritt?
Die Hersteller erarbeiten für Sie Lösungen, um bereits eingesetzte fluorhaltige Schaumfeuerlöscher auf fluorfreie Geräte umzurüsten – sofern die Behälter weiter genutzt werden dürfen. Eine Patentlösung für alle Schaumfeuerlöscher wird es jedoch nicht geben können, u. a. aufgrund der technischen Unterschiede bei den verschiedenen Feuerlöscherarten. Bei der Betrachtung müssen außerdem das Alter der Geräte, der Kosten-Nutzen-Faktor der Umrüstung und die sich ggf. verändernde Brandklasseneignung berücksichtigt werden. Wir beraten und unterstützen Sie gern bei der Umstellung auf ein ökologisches Löschkonzept im Bereich Ihrer tragbaren Feuerlöscher.